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GKV oder PKV: Wo werden Kinder versichert (Teil 2)
Nachfolgend Teil 2 der Übersicht "Wo werden Kinder versichert" – aufgeschlüsselt nach der beruflichen Tätigkeit des jeweiligen Ehegatten
1. Ehegatte 1 = Arbeitnehmer/-in und Ehegatte 2 = Hausfrau/-mann
VPG = JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Einkommens ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist und somit in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf.
Die JAEG in 2018 beträgt 4.950 EUR brutto / Monat bzw. 59.400 EUR brutto / Jahr.
2. Ehegatte 1 = Arbeitnehmer/-in und Ehegatte 2 = Arbeitnehmer/-in
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Angebot | Beratung
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3. Ehegatte 1 = Arbeitnehmer/-in und Ehegatte 2 = Selbständige(r)
4. Ehegatte 1 = Selbständige(r) und Ehegatte 2 Hausfrau/-mann
5. Ehegatte 1 = Selbständige(r) und Ehegatte 2 Selbständige(r)
Legende
VPG = JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Einkommens ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist und somit in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf.
Die JAEG in 2018 beträgt 4.950 EUR brutto / Monat bzw. 59.400 EUR brutto / Jahr.