Pflichten bei der Tarifauswahl in der PKV

 

Bei der Tarifauswahl in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind folgende rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen:
 

  • Ambulante Leistungen sind eine Pflichtleistung und müssen daher abgeschlossen werden
  • Stationäre Leistungen sind eine Pflichtleistung und müssen daher abgeschlossen werden
  • die Pflegepflichtversicherung ist – wie der Name schon sagt – ebenfalls verpflichtend abzuschliessen
  • Zahnleistungen, Krankentagegeld (Lohnfortzahlung), alternative Heilbehandlungen etc. sind frei vereinbare Leistungen

 

Wichtig:

Obwohl die ambulanten und stationären Leistungen eine zu vereinbarende Pflichtleistung darstellen, so kann die jeweilige Ausprägung der Tarifleistung wie z.B.
 

  • mit oder ohne Selbstbeteiligung
  • Höhe der Selbstbeteiligung (100 EUR oder 1.000 EUR)
  • 1-Bett-Zimmer mit Chefarzt-Behandlung oder Mehrbett-Zimmer nur mit Regelleistung

 

innerhalb der gesetzlichen Vorgaben frei vereinbart werden.

 

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Freiheiten Tarifauswahl in der PKV:
 

Quelle: PKV-Verband

 

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